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Bestellerprinzip gilt bei uns ab jetzt

By 01.06.2023September 30th, 2023Immobilienmakler, Unternehmen

Bestellerprinzip gilt bei uns ab jetzt

Diskutiert wird es bereits länger, versprochen und verschoben ebenfalls. Nun wird es ab dem 01.07.2023 tatsächlich auch zum Gesetz. Wir führen es für unsere Mieter etwas früher ein. Eine Vermittlungsprovision ist daher ab sofort nur mehr dann zulässig, wenn der Kunde den Makler beauftragt.

Wer also den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen.

Die Doppelmaklertätigkeit soll grundsätzlich erlaubt bleiben. Der Kauf und Verkauf von Immobilien ist vom Bestellerprinzip nicht betroffen. Auch weiterhin kann der Verkäufer einen Makler beauftragen, und dieser wird dann kostenpflichtig für Verkäufer und Käufer tätig.

Bei Mietwohnungen ändert sich die Situation ab 2023 aber grundlegend, den ab Juli 2023 darf für Mietwohnungen, die in verschiedenen Formen oder per Aushang inseriert werden, keine Vermittlungsprovision vom Mieter verlangt werden (§ 17a, Vermittlung von Wohnungsmietverträgen). Vom Mieter darf nur eine Provision verlangt werden, wenn dieser an den Makler herangetreten ist, und mit dem Makler vor dem aktiv werden eine Vermittlungsprovision vereinbart hat.

Bedeutung in der Praxis

Das Bestellerprinzip legt fest, dass der Auftraggeber einer bestimmten Dienstleistung auch die Kosten übernimmt, die aus der Beauftragung resultieren. Es geht beim Bestellerprinzip also vordergründig darum, in dem ohnehin angespannten Immobilienmarkt in Österreich Mieter:innen finanziell zu entlasten.

Wenn Sie also hinkünftig bei uns eine Wohnung anfragen, die auf unserer Website und Plattformen angeboten werden, können Sie damit rechnen, dass Sie keine Vermittlungsprovision (immer im Erfolgsfall der Vermittlung) zahlen müssen.

Wir freuen uns daher nach wie vor auf die Erbringung unserer Dienstleistung für unsere Mieter und Kunden, auch wenn es zu keiner Verrechnung unseres Dienstleistungshonorars kommt und wir nicht mehr als Doppelmakler tätig sind.

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Text: F. Vorderegger
Veröffentlicht am: Montag, 12.06.2023

Fotos: VO Holding
Erstes Bild: Wohnung im MB
Zweites Bild: Wohnung im MB